Schadengutachten

Der typische Verkehrsunfall, egal ob selbst- oder unverschuldet, stellt viele vor die Frage: Was muss ich tun, bzw. beachten wenn es mal zu einem Unfall gekommen ist.

Bei einem unverschuldeten Unfall steht es dem Geschädigten grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen damit ein Schadengutachten erstellt werden kann. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Es sei denn, es handelt sich um einen Bagatellschaden (Schadenhöhe niedriger als ca. 700 Euro). Fragen Sie mich, ich gebe Ihnen kostenlos und unverbindlich Auskunft über die Erstattungsfähigkeit und Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens.

Lassen Sie sich nicht Ihre Rechte nehmen. Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt hat keinerlei Beweiskraft. Es existieren keine Fotos und es werden keinerlei Aussagen über eine Wertminderung Ihres Fahrzeuges gemacht. Ausfallzeiten werden ebenso wenig beziffert wie Wiederbeschaffungswert, oder Restwert. Wollen Sie dies alles dem Versicherer Ihres Unfallgegners überlassen?

Die vollständige Beweissicherung durch einen unabhängigen Sachverständigen gewährleistet, dass Ihnen die Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt.

Bei einem selbstverschuldeten Unfall, oder sonstigen Kaskoschäden hat der Versicherer in der Regel das Recht einen Gutachter zu beauftragen. Viele Versicherungen haben Ihre eigenen Gutachter. Sollten Sie einen Gutachter Ihrer Wahl wünschen, sollte die Kostenübernahme vorher mit dem Versicherer abgeklärt werden.

Wenden Sie sich an mich für ein objektives, professionelles Gutachten.

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