Unfallgutachter in Sankt Augustin
Unser erfahrener Unfallgutachter ist Ihr Experte in Sankt Augustin, der dafür sorgt, dass ein Unfallschaden vollständig dokumentiert und von der Versicherung des Unfallgegners reguliert wird. Mit einem beweissichernden Schadengutachten können Sie Ihre Interessen nachweisen und sich vor finanziellen Nachteilen schützen.
Unser Unfallgutachter Peter Sicken überzeugt in Sankt Augustin mit vorbildlichem Service:
Erstellen unabhängiger Schadengutachten
Praktischer Vor-Ort-Service
Im gesamten Rhein-Sieg-Kreis tätig
Jederzeit per Telefon und online erreichbar
Breites Angebot an Gutachter-Services
Mitglied „Gutachter Netzwerk Deutschland“
Mitglied „Caravaning-Gutachter Fachverband“
Über zehn Jahre Erfahrung
Hervorragende fachliche Qualifikation
Sie haben nach einem unverschuldeten Unfall das Recht, einen Unfallgutachter Ihrer Wahl in Sankt Augustin mit der Anfertigung eines objektiven Schadengutachtens zu beauftragen. Dies ist der beste Schutz davor, dass die Versicherung des Unfallgegners versucht, den Schaden zu niedrig zu bemessen, um bei der Schadensregulierung auf Ihre Kosten zu sparen. Deswegen sollten Sie nach einem Unfall Ruhe bewahren und dann schnellstmöglich unseren zuverlässigen Unfallgutachter Peter Sicken in Sankt Augustin mit der Erstellung des Schadengutachtens beauftragen.
Unfallgutachten anfertigen lassen
Selbst wenn die Versicherung des Unfallverursachers bereits ein Unfallgutachten erstellen ließ, dürfen Sie auf Kosten der Versicherung Ihrerseits ein Schadengutachten anfertigen lassen. Wenn es sich beim Unfallschaden nicht um einen Bagatellschaden (Schadenshöhe unter 700 Euro) handelt, sind die Kosten für dieses Unfallgutachten erstattungsfähig und werden von unserem Unfallgutachter Peter Sicken in Sankt Augustin direkt mit der Versicherung abgerechnet.
Bedenken Sie, dass ein Kostenvoranschlag Ihrer Reparaturwerkstatt keinen beweissichernden Charakter hat. Im Unfallgutachten wird der gesamte Schaden protokolliert und anhand von Beweisfotos dokumentiert. Das Unfallgutachten enthält auch Angaben über die Ausfallzeit, den Wiederbeschaffungswert, die Wertminderung und die Nutzungsentschädigung. Sie sollten die Ermittlung dieser Werte im eigenen Interesse keinesfalls dem Versicherer des Unfallgegners überlassen. Nutzen Sie stattdessen die Möglichkeit, durch unseren Unfallgutachter in Sankt Augustin ein rechtssicheres Beweisgutachten erstellen zu lassen.
Unser Unfallgutachter Peter Sicken bietet Ihnen in Sankt Augustin folgende Services an:
Gutachten für Freizeitfahrzeuge
Rechtssicheres Schadengutachten
Mit einem Schadengutachten, das von einem unabhängigen Unfallgutachter in Sankt Augustin erstellt wurde, können Sie Ihre Schadensersatzansprüche in vollem Umfang durchsetzen. Ein objektives Unfallgutachten ist die einzige Möglichkeit, den Schadensumfang und die Schadenshöhe unzweifelhaft festzustellen. Dieses Schadengutachten ist außerdem ein wichtiger Beweis in einem später stattfindenden Gerichtsverfahren, bei dem der Schadenhergang geklärt wird oder über eine unzureichende Reparatur entschieden wird. Da zu diesem Zeitpunkt der Schaden bereits repariert und das Auto vielleicht sogar schon verkauft wurde, fungiert das Schadengutachten als Beweisgutachten.
Wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben oder es sich um einen sonstigen Kaskoschaden handelt, kann die Versicherungsgesellschaft den Gutachter bestimmen. In diesem Fall sollten Sie vor der Beauftragung des Unfallgutachters in Sankt Augustin klären, ob die Kosten für die Gutachtenerstellung übernommen werden. Unser Unfallgutachter Peter Sicken ist in jedem Fall Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für die Erstellung von Schadengutachten oder andere Gutachterservices in Sankt Augustin.